Umweltprüfung + Ausgleichsmaßnahmen

Umweltprüfung + Ausgleichsmaßnahmen

FFH- und Umweltverträglichkeitsprüfungen sind Bestandteil der bevorstehenden Genehmigungsverfahren. Im Rahmen der durch die Stadt Wernigerode beauftragten Machbarkeitsstudie „Natürlich.Schierke“ wurden die entsprechenden Voruntersuchungen durchgeführt und 2014 abgeschlossen. Die Voruntersuchungen wurden durch das Büro „Fachgemeinschaft für Wald-Wild-Landschaftökologie“ , Bad Krozingen vorgenommen.

Mit der Weiterführung der Untersuchungen zur Durchführung der Prüfverfahren wurde das Büro für Umweltplanung, Dr. Michael, beauftragt.

Im Rahmen der Konzeptphase wurde eine Biotoptypenkartierung aktualisiert und eine Revierkartierung der Vogelarten durchgeführt. Auf Basis dieser Erhebungen wurde die Planung unter ökologischen Gesichtspunkten optimiert und einer ersten Analyse unterzogen.

Bei den durch die Rodungen betroffenen Wäldern handelt es sich ganz überwiegend um Fichten-Reinbestände, sogenannte Forste, mit in der Regel einheitlichem Bestandsalter. Diese Altersklassenwälder haben u.a. wegen ihrer Strukturarmut nur eingeschränkte naturschutzfachliche Bedeutung. Für die weiteren Planungsschritte ist entscheidend, dass die von der Planung betroffenen Fichten-Forste zwar im FFH-Gebiet liegen, aber keinen Lebensraumtyp gemäß FFH-Richtlinie darstellen.

Zwischen Loipenhaus und Kaffeehorst sind zwei Flächen mit dem Lebensraumtyp „Trockene Heide“ kartiert. Eine Gefährdung dieser Bestände auf 3.200 m² kann durch Maßnahmen beim Bau und Betrieb vermieden werden.

Am Loipenhaus sind weiterhin Magerrasen-Komplexe vorhanden, die aufgrund der fragmentarischen Ausbildung zwar nicht als FFH-Lebensraumtyp eingestuft werden, aber als gesetzlich geschützter Biotop nach §30 BNatSchG einzuordnen sind. Durch die Planung kommt es zu einem Verlust von ca. 2.000 m². Die nördliche Hauptabfahrtsfläche kreuzt unterhalb der Scherstorstraße einen gesetzlich geschützten Feuchtbereich mit einer Ausdehnung von ca. 1.750 m². In der weiteren Planung ist zu entscheiden, ob eine Nutzung hier ohne weitere Eingriffe, z.B. Drainage, möglich ist. Im Bereich der Mittelstation wird voraussichtlich die Verrohrung eines naturnahen Fließgewässerabschnitts auf ca. 200 m notwendig sein.

Aufgrund der Ausweisung als Vogelschutzgebiet und der hohen Eingriffsrelevanz wurden die Vogelarten bereits in der Konzeptphase mit einer Kartierung erfasst und hinsichtlich des Konfliktpotenzials untersucht.

Ein Vorkommen der drei Vogelarten Auerhuhn, Schwarzstorch und Wanderfalke im Untersuchungsgebiet, die im Standard-Datenbogen des Vogelschutzgebiets genannt und gegenüber Störungen extrem sensibel sind, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Eine Betroffenheit durch das geplante Projekt ist auf Basis der heutigen Situation nicht zu erwarten.

Die vielfältigen Prüfschritte und einzuleitenden Maßnahmen für die im Gebiet vorkommenden Vogelarten zeigen, dass hier noch erheblicher Aufwand bei der Planung, Genehmigung und Umsetzung erforderlich sein wird. Vermeidungs- und (vorgezogene) Ausgleichsmaßnahmen sind für die im Gebiet nachgewiesenen Vogelarten aber fachlich und räumlich möglich, womit diese Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des Projektes gegeben ist.

Teile des Entwicklungsgebietes befinden sich im Wasserschutzgebiet der Rappbode-Talsperre. An diesen Stellen müssen bei der weiteren Konkretisierung der Planung die Aspekte des Gewässer- bzw. Trinkwasserschutzes vorrangig berücksichtigt werden, um durch planerische/technische Lösungen die Eingriffe und Gefahren zu minimieren. Darüber hinaus sind bei Bedarf Schutzmaßnahmen insbesondere für die Bauphase zu entwickeln (Baustelleneinrichtung, Lagerung/ Umgang mit wassergefährdenden Substanzen etc.).

Die konkrete Beurteilung der Eingriffe und die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen erfolgen im Rahmen der Genehmigungsverfahren (Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung im Landschaftspflegerischen Begleitplan) auf Basis geltender Gesetze und Bestimmungen.

Auf Basis der Machbarkeitsstudie zeichnen sich eine Reihe an umweltbezogenen Entwicklungsmaßnahmen ab, die im Weiteren planerisch konkretisiert und bei einer Realisierung des Projektes umgesetzt werden müssen.

Aufgrund der inhaltlichen Projektausrichtung „Natürlich.Schierke – die Vielfalt der Natur erleben“ werden bereits in der Planungs- und Bauphase Konzepte und Maßnahmen vorgesehen, die dem Gesamtcharakter des Projektes entsprechen. Ihre konsequente Umsetzung wird Grundlage für das Naturerlebnis der Besucher sein. Das touristische Angebot soll nach dem Konzeptmasterplan „CO2-neutral“ betrieben werden. Dies sollte sich nicht nur auf den Betrieb beziehen, sondern müsste auch den Bau der Anlagen sowie die Rodungs- und Aufforstungsmaßnahmen einbeziehen. Die Freistellung von Fließgewässern, Feuchtstandorten und Blockhalden, die Schaffung artenreicher und strukturreicher Waldränder und nicht zuletzt der mittelfristige Umbau der Wälder (Förderung von Laubholz, Entwicklung ungleichaltriger Bestände, Erhöhung Totholzanteil) würden eine naturschutzfachliche Aufwertung bedeuten und könnten als Ausgleich für die zu erwartenden Eingriffe angerechnet und bei frühzeitiger Umsetzung auch als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen angerechnet werden.

Über eine herkömmliche Begrünung der Flächen hinausgehend, könnte als Entwicklungsziel formuliert werden, auf diesen Flächen hochwertige Biotope zu entwickeln. Neben den bereits im Gebiet vorkommenden Magerrasenkomplexen und Trockenen Heiden kommen hierfür insbesondere Berg-Mähwiesen in Frage. Nach Fertigstellung der notwendigen Geländeeingriffe sollten die beeinträchtigen Flächen daher nicht mit handelsüblichen Samenmischungen eingesät werden, sondern beispielsweise durch eine Mahdgut-Übertragung mit direkt geerntetem Material aus der Umgebung begrünt werden. Die Neuschaffung von blumenbunten Berg-Mähwiesen, ebenfalls FFH-Lebensraumtyp, innerhalb des FFH-Gebiets würde auch die Akzeptanz der Planung erhöhen und trägt gleichzeitig zur Attraktivität der Landschaft und damit zum Erholungswert bei.

Die Rodungsfläche wird in der Machbarkeitsstudie mit max. 20 ha angesetzt. Zur Festlegung der Ersatzmaßnahmen müssen die betroffenen Waldflächen auf Basis ihrer Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion bewertet werden. Wir gehen von einem Flächenverhältnis von rund 1:1,5 aus. Die Stadt Wernigerode verfügt in gewissem Umfang über Ersatzaufforstungsflächen, die nach Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange durch Bescheide gesichert sind. Und auch die Waldtauschflächen im unmittelbaren Umfeld des Eingriffs stehen grundsätzlich für waldverbessernde Maßnahmen zur Verfügung.